Die Solidarität nicht abreißen lassen!

Im Nachgang der Proteste gegen den AfD-Landesparteitag 2023 stand am 04.06. wieder ein Mannheimer Antifaschist in Offenburg vor Gericht. 

Die Anklage lautete tätlicher Angriff in besonders schwerem Fall, versuchte Körperverletzung, Widerstand sowie Vermummung. 

Die als Zeugen geladenen Polizisten hatten, wie auch bei weiteren Offenburg-Prozessen, kaum oder keinerlei Erinnerungen an den Tag – stattdessen wurden auf Anweisung der Vorgesetzen nachträgliche Vermerke geschrieben, die eine subjektive Sicht der Geschehnisse zeichnen sollen und auch nur das können. Man kann nur stumm den Kopf schütteln während man sich wiederholt eines der Videos ansehen muss, auf denen zusehen ist, wie die Polizei brutal eine Demonstration und unsere Genoss*innen zusammenschlägt und dann vor Gericht davon spricht sie hätte Gewalt erfahren.

Es wurde auch am 04.06 wieder deutlich, dass die Polizei vor Ort nicht wusste, weshalb die Demo überhaupt gestoppt wurde – aber den Befehl natürlich trotzdem mit aller Gewalt ausführte. Obwohl selbst die Staatsanwaltschaft einsehen musste, dass die versuchte Körperverletzung vermutlich eine Abwehrbewegung war, hielt sie am Vorwurf des tätlichen Angriffs fest.
Schließlich reichte es, dass ein Polizist, nachdem er am Arm berührt wurde, nur einen Schritt zurück machen musste, um einen angeblichen tätlichen Angriff festzustellen – und das dann auch gleich im besonders schweren Fall. 

Schließlich wurde unser Genosse daher zu 6 Monaten Haft, ausgesetzt auf 2 Jahre Bewährung, verurteilt. 
So absurd sich das Ganze anmutet dürfen wir nicht vergessen, dass dieser Staat genauso funktioniert, wie er soll: Urteile wie diese sind keine Anomalie, sondern verteidigen das Interesse des bürgerlichen Staates. 

Wir bleiben widerständig und sagen: Die Solidarität nicht abreißen lassen!

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